1. Vertragspartner beim Ticketkauf

Der Kauf von Tickets erfolgt ausschließlich beim jeweiligen Veranstalter.

Der Veranstalter verkauft die Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kaufvertrag über das Ticket kommt ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande.

Die Ticketplattform JeckDesk wird von der Pixocom GmbH betrieben und stellt lediglich die technische Infrastruktur für den Ticketverkauf bereit.

Pixocom ist nicht Veranstalter, nicht Verkäufer der Tickets und nicht Vertragspartner des Ticketkaufs.

2. Durchführung der Veranstaltung

Für die Durchführung der Veranstaltung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

Dies gilt insbesondere für:

• Inhalt und Ablauf der Veranstaltung
• Einlassregelungen und Hausrecht
• Absagen, Verlegungen oder Änderungen der Veranstaltung
• Rückerstattungen oder Stornierungen

Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

3. Ticketarten (Digitale Tickets und Hardtickets)

Tickets können je nach Einstellung des Veranstalters als digitale Tickets oder als physische Tickets („Hardtickets“) bereitgestellt werden.

Digitale Tickets werden in der Regel nach erfolgreicher Bestellung elektronisch bereitgestellt, beispielsweise per E-Mail oder im Käuferportal.

Sofern der Veranstalter Hardtickets anbietet, können diese zusätzlich bestellt werden. Hardtickets werden von Pixocom als technischem Dienstleister im Auftrag des Veranstalters produziert und versendet.

Der Veranstalter kann für jede Veranstaltung individuell festlegen, ob Hardtickets angeboten werden oder ausschließlich digitale Tickets verfügbar sind.

Der Ticketkaufvertrag bleibt unabhängig von der gewählten Ticketform ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bestehen.

4. Ticketkauf und Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über vom Veranstalter eingesetzte Zahlungsdienstleister, insbesondere:

• Stripe
• PayPal
• weitere vom Veranstalter aktivierte Zahlungsarten

Die Zahlung wird dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben. Pixocom ist nicht Empfänger des Ticketpreises.

5. Support und Kontakt

Fragen zum Ticket, zur Veranstaltung oder zu Rückerstattungen sind grundsätzlich direkt an den jeweiligen Veranstalter zu richten.

Bei technischen Problemen mit dem Ticketshop oder dem Ticket, beispielsweise wenn ein Ticket nicht zugestellt wurde oder beim Einlass technische Probleme auftreten, kann sich der Ticketkäufer zusätzlich an den technischen Support von JeckDesk wenden.

6. Haftung von Pixocom

Pixocom haftet nicht für

• die Durchführung oder Absage von Veranstaltungen
• die Richtigkeit der vom Veranstalter bereitgestellten Veranstaltungsinformationen
• die Erfüllung vertraglicher Pflichten des Veranstalters gegenüber dem Ticketkäufer

Pixocom betreibt ausschließlich die technische Plattform zur Abwicklung des Ticketverkaufs.

7. Datenschutz

Der Veranstalter ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Ticketkauf.

Pixocom verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Veranstalters, soweit dies für den Betrieb der Plattform, die Zahlungsabwicklung sowie die Bereitstellung oder den Versand von Tickets erforderlich ist.

Weitere Informationen finden sich im Datenschutzhinweis für Ticketkäufer sowie in der allgemeinen Datenschutzerklärung von JeckDesk.

8. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.

9. Widerrufsrecht

Beim Kauf von Tickets für Veranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kein Widerrufsrecht.

Das bedeutet, dass bestellte Tickets grundsätzlich nicht zurückgegeben oder storniert werden können, sofern der Veranstalter keine abweichende Regelung trifft.

Etwaige Kulanzregelungen liegen ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Veranstalters.

10. Verlust oder Beschädigung von Tickets

Der Ticketkäufer ist verpflichtet, Tickets sorgfältig aufzubewahren und vor Verlust oder Missbrauch zu schützen.

Bei digitalen Tickets ist grundsätzlich der erste gültige Scan am Einlass maßgeblich. Weitere Ausdrucke oder Kopien desselben Tickets können zurückgewiesen werden.

Bei Hardtickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust oder Diebstahl, sofern der Veranstalter keine abweichende Regelung trifft.

Bei beschädigten oder unlesbaren Tickets kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen über einen Ersatz oder die Zulassung zum Einlass entscheiden.